Wissenswertes über Visa und andere Einreisebestimmungen

  • Alle Touristen, die in die Schweiz einreisen, müssen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mit sich führen.
  • Touristen aus einigen Drittländern benötigen ebenfalls ein Visum.
  • Für Touristen ist nur das Typ-C-Visum oder “Schengen-Visum” relevant.
  • Zwischen Oktober 2025 und April 2026 wird das digitale Entry/Exist System (EES) für nicht-europäische Reisende eingeführt.
  • Ab Ende 2026 müssen Reisende aus visumfreien Drittländern ETIAS im Voraus beantragen: eine digitale Reisegenehmigung.

Brauche ich für die Einreise in die Schweiz ein Visum?

  • Bürger der EU und der Schengen-Länder sowie Bürger vieler Drittstaaten können ohne Visum in die Schweiz einreisen.
  • Bürger anderer Drittstaaten benötigen für die Einreise in die Schweiz und andere Schengen-Länder ein Visum.

Beispiele von Drittländern, deren Staatsangehörige kein Visum für die Einreise in die Schweiz benötigen:

  • Australien und Neuseeland
  • Brasilien
  • Kanada
  • Hongkong
  • Israel
  • Japan
  • Malaysia
  • Singapur
  • Südkorea
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vereinigtes Königreich
  • Vereinigte Staaten

Beispiele für Drittländer, deren Staatsangehörige ein Visum für Einreise in die Schweiz benötigen:

  • China
  • Ägypten
  • Indien
  • Indonesien
  • Pakistan
  • Philippinen
  • Katar
  • Russland
  • Saudi-Arabien
  • Südafrika
  • Thailand

Ausnahmen für visumspflichtige Bürger

Wenn Sie ein Visum für die Schweiz benötigen, kann es Ausnahmen geben, wenn Sie:

  • bereits ein von einem Schengen-Staat ausgestelltes Visum des Typs D besitzen, das für den Zeitraum, in dem Sie die Schweiz besuchen, gültig ist.
  • eine Aufenthaltsgenehmigung für EU- oder Schengen-Länder besitzen.

Details für Ihr Heimatland

Informieren Sie sich hier, welche Vorschriften für Ihr Heimatland gelten:

Welche Arten von Visa gibt es für die Schweiz?

Typ C: Schengen-Visum

Dieses Visum wird auch als Kurzzeitvisum, Reisevisum oder Touristenvisum bezeichnet. Sie können es in der Schweiz und anderen Schengen-Ländern für maximal 90 Tage benutzen. Dies ist oft das einzige Visum, das für touristische Reisen in die Schweiz relevant ist.

Es gibt Unterarten:

  • Mehrfachvisum, mit dem Sie beliebig oft in den Schengen-Raum ein- und ausreisen können;
  • Einzelvisum, das eine einmalige Einreise in den Schengen-Raum erlaubt und bei der Ausreise abläuft;
  • Doppelvisum, das zwei Einreisen in den Schengen-Raum erlaubt und bei der zweiten Ausreise abläuft.

Typ A: Visum für den Flughafenaufenthalt

Dies ist nur für Touristen aus einigen wenigen Ländern erforderlich, wenn sie von einem Nicht-Schengen-Land in ein anderes Nicht-Schengen-Land über einen Flughafen im Schengen-Raum (z. B. die Schweiz) reisen.

Dieses Flughafentransitvisum ist erforderlich, wenn Sie aus Afghanistan, Irak, Bangladesch, Nigeria, Kongo, Pakistan, Eritrea, Somalia, Äthiopien, Sri Lanka, Ghana oder Iran. Wenn Sie bereits über ein von einem Schengen-Staat ausgestelltes Touristenvisum verfügen, benötigen Sie kein zusätzliches Visum für den Flughafentransit.

Typ D: Längerfristige Aufenthaltserlaubnis

Sie benötigen dieses Visum, wenn Sie einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen. Es ist nur in der Schweiz gültig.

Andere Schweizer Visa

Andere Schweizer Visa sind:

  • Arbeitsvisum;
  • Studentenvisum;
  • ärztliche Aufenthaltsgenehmigungen für eine medizinische Behandlung in der Schweiz;
  • kultur-, sport- und veranstaltungsbezogene Aufenthaltsgenehmigungen.

Wie viel kostet ein Schweizer Touristenvisum?

Die Preise für das Visum Typ C/Schengen-Visum sind für den gesamten Schengen-Raum festgelegt. Die Gebühren sind:

  • € 80 pro Erwachsener
  • € 45 pro Kind im Alter von 6 bis 12 Jahren

Das Visum ist unter anderem kostenlos für:

  • Kinder, die jünger als 6 Jahre alt sind
  • Familienangehörige von EU-/EWR-Bürgern
  • Schüler, Studenten und begleitende Lehrer während einer Schulreise

Wie lange ist mein Touristenvisum gültig?

Gültigkeitsdauer eines Schengen-Visums

Die Gültigkeitsdauer eines Visums des Typs C/Schengen-Visums beträgt meistens:

  • Für ein Einzelvisum: Vom ersten bis zum letzten Tag des Aufenthalts im Schengen-Raum, maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
  • Für ein Doppelvisum: Vom ersten Tag des ersten Besuchs im Schengen-Raum bis zum letzten Tag des zweiten Besuchs im Schengen-Raum, höchstens 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
  • Für ein Mehrfachvisum: 90 Tage (mit denen Sie beliebig oft in den Schengen-Raum ein- und ausreisen können) innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.

Ihr Visum kann aber auch für einen kürzeren Zeitraum ausgestellt werden. Und in einigen Fällen können auch Schengen-Visa mit längerer Gültigkeit ausgestellt werden. Sie müssen nachweisen, dass Sie häufig in den Schengen-Raum reisen müssen.

Benutzen Sie den Schengen-Visarechner, um zu prüfen, wie viele Tage Ihnen noch mit Ihrem Visum zur Verfügung stehen.

Kann ich mein Schengen-Visum verlängern?

Normalerweise können Sie ein Schengen-Visum nicht verlängern. Dies ist nur möglich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie länger als geplant im Schengen-Raum bleiben müssen. Erkundigen Sie sich bei den Migrationsämtern des Schweizer Kantons, in dem Sie sich aufhalten.

Was passiert, wenn mein Visum abläuft, bevor ich in die Schweiz ein- oder ausreise?

Wenn Sie nicht in die Schweiz einreisen können, bevor Ihr Visum abläuft, müssen Sie ein neues Visum beantragen. Kontaktieren Sie die Schweizer Vertretung in Ihrem Heimatland.

Wenn Sie die Schweiz nicht vor Ablauf Ihres Visums verlassen können, z. B. weil Ihr Flug gestrichen wurde oder andere unerwartete Umstände vorliegen, wenden Sie sich an das Migrationsamt des Kantons, in dem Sie sich aufhalten. Tun Sie dies so bald wie möglich. Der Aufenthalt in der Schweiz mit einem abgelaufenen Visum (auch „Overstay“ genannt) ist strafbar.

Wenn Sie sich am Flughafen befinden, während Ihr Visum abläuft, wenden Sie sich an die Grenzbehörden des Flughafens.

Wo ist mein Visum gültig?

Ein Visum des Typs C/Schengen-Visum ist in allen Schengen-Ländern gültig.

Ein Visum des Typs A/Flughafentransitvisum ist im internationalen Transitbereich eines Schengen-Flughafens gültig.

Wo, wann und wie beantrage ich mein Visum?

Wie lange dauert es, bis ich mein Visum erhalte, und wann sollte ich es beantragen?

Die Bearbeitungszeit für ein Schengen-Visum beträgt etwa 2 Wochen/15 Tage. In der Regel erhalten Sie Ihr Visum innerhalb dieser Frist. In manchen Fällen dauert es jedoch länger: bis zu 30 oder sogar 60 Tagen.

In der Regel können Sie Ihren Antrag frühestens 6 bis 3 Monate vor der geplanten Einreise in die Schweiz oder einen anderen Schengen-Staat stellen. Ich empfehle, den Antrag zwischen 3 und 2 Monaten vor der Abreise zu stellen.

Ich werde mehrere Schengen-Länder besuchen: Für welches Land sollte ich den Antrag stellen?

Beantragen Sie Ihr Schengen-Visum für das Land, in dem Sie sich am längsten aufhalten werden.

Wenn Sie planen, gleich viele Tage in mehreren Schengen-Ländern zu verbringen, dann beantragen Sie das Visum für das Land, über welches Sie in den Schengen-Raum einreisen werden.

Kann ich mein Visum online beantragen?

Sie können ein Schengen-Visum noch nicht völlig online beantragen, aber es gibt Pläne, ein digitales Antragssystem einzuführen.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Wenn die Schweiz das Schengen-Land ist, in dem Sie die meiste Zeit Ihres Aufenthalts verbringen werden, ist hier eine Kurzfassung des Prozesses, wie Sie Ihr Schengen-Visum erhalten:

  1. Füllen Sie ein Schweizer Antragsformular aus.
  2. Reichen Sie dieses zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schweizer Vertretung Ihres Landes ein.
  3. Vereinbaren Sie einen Termin für ein Vorstellungsgespräch bei der lokalen Schweizer Botschaft.

Wie kann ich meinen Antrag starten?

Je nachdem, in welchem Land Sie wohnen, gibt es eine oder mehrere dieser Antragsmöglichkeiten:

  • Füllen Sie ein Online-Antragsformular über die Schweizer Antragsplattform aus.
  • Laden Sie das Antragsformular herunter, drucken Sie es aus und füllen Sie es handschriftlich aus.
  • Stellen Sie den Antrag direkt in der Schweizer Botschaft in Ihrem Heimatland. Adressen finden Sie unter www.eda.admin.ch. Wählen Sie im oberen Menü “Reisehinweise und Vertretungen” und dann “Länderauswahl”.
  • Stellen Sie Ihren Antrag online über einen externen Visa-Dienstleister.

Erfahren Sie unter www.swiss-visa.ch nach, welche Antragsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

Kann ich mein Visum bei der Ankunft in der Schweiz beantragen?

Es ist nicht möglich, ein Visum erst bei der Ankunft in der Schweiz zu beantragen. Sie können nur in Ausnahmefällen an der Grenze oder am Flughafen ein Visum erhalten. Sie müssen nachweisen, dass Sie aufgrund von Zeitmangel und unvermeidbaren Umständen nicht in der Lage waren, es vor der Einreise zu beantragen.

Wird in solchen Fällen ein Visum erteilt, so ist es nur begrenzt gültig.

Fragen zum Visumantragsformular

Dies sind die Informationen, die Sie für das Antragsformular für ein Schweizer Visum benötigen:

  • grundlegende Angaben zur Person: Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Familienstand. Diese Daten müssen mit den Angaben in Ihrem Reisepass oder anderen Reisedokumenten übereinstimmen.
  • Angaben zu Ihrem Pass oder Ihrem alternativen Reisedokument: Art des Dokuments, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer und die Behörde, von der es ausgestellt wurde;
  • Ihre berufliche Tätigkeit;
  • Details zu Ihren Reiseplänen. Sie müssen den Zweck Ihrer Reise in die Schweiz und die Anzahl der gewünschten Einreisen in den Schengen-Raum angeben. Sie müssen auch die Daten Ihrer Einreise in den und Ausreise aus dem Schengen-Raum angeben.
  • Adressen von Hotels und Ferienhäusern oder Angaben zu den Personen oder Unternehmen, die Sie eingeladen haben;
  • die Art und Weise, wie Sie für Ihren Aufenthalt bezahlen werden (Bargeld, Schecks, Kreditkarte, vorbezahlte Unterkunft usw.);
  • Ihre Unterschrift.

Dokumenten-Checkliste für den Antrag auf ein Schweizer Visum

Diese Dokumente benötigen Sie in der Regel für Ihren Visumantrag:

  • ein ausgefülltes Visumantragsformular;
  • Ihren Reisepass oder ein anderes Reisedokument;
  • biometrische Daten, z. B. 1 oder 2 aktuelle Fotos in Passbildgröße;
  • Visa, die Ihnen zuvor erteilt worden sind;
  • ein Motivationsschreiben, in dem Sie den Zweck Ihres Besuchs erläutern. Wenn Sie die Schweiz als Tourist besuchen, können Sie in diesem Schreiben Ihren Reiseplan beschreiben.
  • einen Nachweis einer Reisekrankenversicherung;
  • Flugzeug-, Zug- oder Busreservierungen für Ihre Ein- und Ausreise;
  • einen Unterkunftsnachweis, z. B. eine Hotelreservierung, oder eine Einladung eines Schweizer Gastgebers;
  • einen Nachweis über Ihre finanziellen Verhältnisse, z. B. Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge oder einen Gewerbeschein.

Fragen aus dem Visumsgespräch

Sobald Sie Ihren Antrag einreichen, werden Sie einen Termin bei der Schweizer Vertretung in Ihrem Heimatland bekommen. Dieser kann persönlich oder online wahrgenommen werden. Es können dabei biometrische Daten erhoben werden. Oft werden Sie auch ein Vorstellungsgespräch führen. So lässt sich feststellen, ob Sie für ein Visum infrage kommen.

Sie müssen damit rechnen, dass die Beamten Fragen zu den Angaben in Ihrem Bewerbungsformular und den erforderlichen Unterlagen haben. Es können auch persönliche Fragen gestellt werden, zum Beispiel über:

  • Ihren Familienstand;
  • Ihre familiäre Situation;
  • die Person(en), mit der/denen Sie reisen werden;
  • Ihre beruflichen oder studentischen Aktivitäten, Ihren Bildungsabschluss und Ihre Zukunftspläne;
  • Ihren finanziellen Status;
  • den Grund/die Gründe für Ihre geplante Reise;
  • andere Details Ihrer Reise, wie z. B. die Orte, an denen Sie übernachten werden;
  • Ihre Kenntnisse über das Land oder die Länder, die Sie besuchen möchten;
  • Ihre bisherigen Reisen.

Unterschiede nach Land

Die genauen Anforderungen können von Land zu Land unterschiedlich sein. Einzelheiten zu Ihrem Land finden Sie unter www.eda.admin.ch.

Wo kann ich Hilfe mit meiner Bewerbung erhalten?

Nutzen Sie die offizielle Helpline des EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten), wenn Sie Fragen zu Ihrem Visumantrag oder anderen Einreisebestimmungen haben.

Was ist, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Die Kosten für ein Schengen-Visum werden nicht erstattet, auch nicht im Falle einer Ablehnung.

Sie können entweder einen neuen Versuch machen oder innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Widerspruch einlegen. Dies muss schriftlich in deutscher, französischer oder italienischer Sprache geschehen. Das Schreiben ist an das Schweizer Staatssekretariat für Migration (SEM) zu richten.

Wie sieht mein Visum aus und welche Informationen enthält es?

Wie sieht mein Visum aus?

Ihr Schengen-Visum ist ein Aufkleber in Ihrem Reisepass. Er ist auf Englisch, Französisch oder Deutsch.

Welche Informationen enthält der Schengen-Visum-Aufkleber?

Auf Ihrem Schengen-Visum-Aufkleber sind diese Daten angegeben:

  • die Staaten, in die Sie einreisen können. Bei einem normalen Schengen-Visum steht auf dem Aufkleber „Schengen-Staaten“, was bedeutet, dass Sie in alle Schengen-Länder reisen können. In Ausnahmefällen werden Visa nur für ein Land oder einige wenige Länder erteilt. In diesem Fall werden die Akronyme dieser Länder genannt. „CH“ (Confoederatio Helvetica) steht für die Schweiz.
  • Beginn und Ende der Gültigkeit Ihres Visums;
  • die Anzahl der Einreisen in den Schengen-Raum, die Sie vornehmen können. Auf dem Aufkleber ist entweder die genaue Anzahl der zulässigen Einreisen angegeben, oder „MULT“. Das bedeutet, dass Sie innerhalb des Gültigkeitszeitraums beliebig oft in den Schengen-Raum ein- und ausreisen können.
  • ein Buchstabe zur Angabe der Visumkategorie („C“ für das Touristenvisum);
  • persönliche Informationen, wie z. B. Ihre Passnummer und Ihr Name.

Gibt es ein elektronisches oder digitales Schengen-Visum?

Das Schengen-Visum ist nicht in elektronischer oder digitaler Form erhältlich. Dies kann sich in Zukunft ändern.

Das ETIAS ist vollständig digital, aber das ist etwas anderes: Siehe unten.

Welche Voraussetzungen gelten für die Einreise in die Schweiz, abgesehen von einem Schengen-Visum?

Für alle Reisenden: Gültige Reisedokumente

Alle Reisenden müssen bei der Einreise in die Schweiz ein gültiges Reisedokument vorweisen können. Beispiele sind Pässe, Notpässe oder vorläufige Pässe sowie Personalausweise und Reisedokumente für Kinder.

Für Reisende aus Drittländern muss das Reisedokument diese Anforderungen erfüllen:

  • Es wurde vor nicht mehr als 10 Jahren vor der Einreise in den Schengen-Raum ausgestellt.
  • Es ist bis mindestens 3 Monate nach der Ausreise aus dem Schengen-Raum gültig.

Erfahren Sie, welche Reisedokumente aus Ihrem Land anerkannt werden:

  • Anerkannte Reisedokumente aus EU- und Schengen-Ländern: ec.europa.eu
  • Anerkannte Reisedokumente aus anderen Ländern: ec.europa.eu

Für Reisende aus allen Drittstaaten: Nachweis über Ihre Pläne in der Schweiz

Als Drittstaatsangehöriger, ob mit oder ohne Visum, können Sie an der Schweizer Grenze oder am Flughafen befragt werden. Sie müssen in der Lage sein, den Zweck Ihrer Reise, die Schweizer Orte Ihres Aufenthalts und Ihre finanziellen Mittel nachzuweisen.

Ich empfehle Ihnen, die folgenden Dokumente mitzubringen:

  • ein Flug-, Bahn- oder Busticket für die Rückreise in Ihr Heimatland, das innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Ankunft gültig ist. Oder zeigen Sie ein Ticket für eine Reise in ein Land außerhalb des Schengen-Raums vor, das innerhalb von 90 Tagen nach der Ankunft gültig ist. Wenn für das Land außer des Schengen-Raums, in das Sie reisen, ein Visum erforderlich ist, müssen Sie auch dieses vorlegen können.
  • wenn Sie in Hotels oder Ferienwohnungen übernachten: (eine Kopie der) Reservierungsbestätigungen;
  • wenn Sie in einem Privathaushalt übernachten: (eine Kopie des) Einladungsschreiben(-s) Ihrer Gastgeber;
  • einen Nachweis über Ihre Zahlungsfähigkeit für Ihren Aufenthalt in der Schweiz. Rechnen Sie mit 100 Franken pro Tag. Sie können dies mit Bargeld, Reiseschecks, Kreditkarten oder Bankgarantien nachweisen.

Für Reisende aus visumfreien Ländern: ETIAS

Ab dem letzten Quartal 2026 müssen Drittstaatsangehörige, die kein Visum benötigen, vor der Einreise in ein Schengen-Land eine ETIAS-Genehmigung digital beantragen. Weitere Informationen finden Sie unten.

Vorübergehende Ausnahmesituationen

In Ausnahmefällen können die Schweizer Einreisebestimmungen geändert werden. Beispiele:

  • das Erfordernis zusätzlicher Einreisedokumente. Ein Beispiel dafür ist ein Einreiseformular oder ein Formular zur Feststellung des Aufenthaltsortes von Passagieren in Zeiten von Gesundheitskrisen, wie der COVID-Pandemie.
  • das Erfordernis eines Impfnachweises oder einer Gesundheitserklärung;
  • eine vorübergehende Aussetzung von Visumanträgen.

Was passiert, wenn ich meine Reisedokumente in der Schweiz verliere?

Bei Verlust eines Reisedokuments, z. B. des Reisepasses, wenden Sie sich so schnell wie möglich an die diplomatische oder konsularische Vertretung Ihres Heimatlandes in der Schweiz.

Wenn Sie Ihr Visum verlieren, sollten Sie sich sofort an die Migrationsbehörden des Schweizer Kantons, in dem Sie sich aufhalten, wenden.

Sie sind nicht verpflichtet, Kopien Ihrer Reisedokumente und/oder Ihres Visums mitzunehmen. Es ist jedoch hilfreich, wenn Sie solche Kopien im Falle von Verlust oder Beschädigung vorlegen können. In den meisten Fällen können Sie ein neues Ersatzdokument oder -visum erhalten.

Das EES und Ihre Ankunft in der Schweiz (ab Oktober 2025)

Was ist das EES und wozu dient es?

Das „Entry/Exit System“ oder EES ist ein digitales europäisches System, das die Daten von Besuchern aus Drittländern in Europa sammelt und speichert. Es soll die Grenzkontrollen erleichtern und Europa sicherer machen.

Beispiele für Daten, die gespeichert werden:

  • persönliche Daten, wie in Ihrem Reisepass aufgeführt
  • die Daten und den Ort jeder Ein- und Ausreise
  • biometrische Daten, wie Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild

Wann wird das EES eingeführt?

Das EES wird schrittweise in den europäischen Ländern, einschließlich der Schweiz, eingeführt. Diese Einführung beginnt am 12. Oktober 2025 und wird bis zum 10. April 2026 abgeschlossen sein.

Für wen ist das EES (nicht) gedacht?

Das EES ist für Reisende aus nicht-europäischen Ländern gedacht. Oder, genauer gesagt: aus Ländern, die das EES nicht nutzen. Es gibt Ausnahmen von diesen Regeln, wie z.B.:

  • Staatsangehörige aus Zypern, Irland, Andorra und Monaco
  • Nicht-EU-Bürger mit einer Aufenthaltskarte, einer Aufenthaltserlaubnis oder einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt

Wird das EES meine Ankunft in der Schweiz zwischen Oktober 2025 und April 2026 beeinflussen?

Das EES wird ab Oktober 2025 schrittweise eingeführt, und es wird etwa ein halbes Jahr dauern, bis es voll einsatzfähig ist. In dieser Zeit können Ihre Daten bei der Einreise in die Schweiz (oder bei anderen Grenzübertritten in Europa) erfasst und/oder registriert werden, aber das ist keine Selbstverständlichkeit.

Wie wird sich das EES auf meine Ankunft ab April 2026 auswirken?

Ab April 2026 sollte das EES vollständig einsatzbereit sein. Sie können dann damit rechnen, dass Ihre Daten erfasst werden, sobald Sie zum ersten Mal seit der Einführung des EES eine europäische Grenzübergangsstelle betreten. Die Beamten der Passkontrolle werden Ihre Fingerabdrücke scannen oder ein Foto von Ihrem Gesicht machen. Also:

  • Wenn die Schweiz das erste EES-Land ist, in das Sie seit der Einführung der EES einreisen, planen Sie am besten genügend Zeit ein, um Ihre Daten zu erfassen. Und kaufen Sie kein zeitgebundenes Reiseticket, um zu Ihrem ersten Zielort zu gelangen (wie z.B. ein Sparbillett).
  • Wenn Ihre Daten bereits vor Ihrer Einreise in die Schweiz an einer anderen EES-Grenzübergangsstelle erfasst wurden, werden sie erst bei Ihrer Einreise in die Schweiz überprüft. Das ist ein viel schnellerer Prozess.

Kann ich den Prozess der Datenerfassung beschleunigen?

In einigen Fällen können Sie dies tun, indem Sie einige Ihrer Daten im Voraus registrieren lassen. Dies kann über eine mobile App (nicht für alle EES-Länder verfügbar) oder ein Selbstbedienungssystem (nicht an allen Grenzübergangsstellen verfügbar) erfolgen.

ETIAS und Ihre Bewerbung vor der Einreise (ab Ende 2026)

Was ist ETIAS, und wofür ist es gedacht?

ETIAS steht für Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem. Es stellt vor Ihrer Reise eine digitale Reisegenehmigung aus. Das ETIAS soll die Sicherheit im Schengen-Raum erhöhen. Mit dem System wird geprüft, dass ein Drittstaatsangehöriger keine Gefahr für die Schengen-Länder darstellt.

Wann wird ETIAS eingeführt?

Die Umsetzung ist für das letzte Quartal des Jahres 2026 geplant.

Für wen ist ETIAS (nicht) gedacht?

Reisende aus visumbefreiten Drittländern müssen ETIAS beantragen. Beispiele für visumfreie Drittländer sind Australien und Neuseeland, Brasilien, Kanada, Hongkong, Israel, Japan, Malaysia, Singapur, die Vereinigten Arabischen Emirate, das Vereinigte Königreich und die USA.

Wie funktioniert ETIAS?

Vor Ihrer Reise müssen Sie in einem Online-Formular persönliche Daten wie Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geschlecht, Ihre Nationalität und Ihre E-Mail-Adresse angeben. Dies dauert etwa 10 Minuten. Der Antrag muss per Kredit- oder Debitkarte bezahlt werden.

Die Bearbeitung dauert in der Regel nur ein paar Minuten. Wenn zusätzliche Daten oder Prüfungen erforderlich sind, kann die Bearbeitung zwischen 4 und 30 Tagen dauern.

Ein Antrag kostet voraussichtlich CHF 7 pro Person. Die Genehmigung ist 3 Jahre gültig, bzw. bis zum Ablauf der Gültigkeit Ihres Reisedokuments (z.B. Reisepass).

Während Ihrer Reise kann Ihre ETIAS-Genehmigung von Flug- oder Kreuzfahrtgesellschaften und von Grenzbeamten überprüft werden.

Was sind die Mitgliedsstaaten von EU, EFTA, EWR und Schengen?

Wozu gehört die Schweiz?

Die Schweiz gehört zur EFTA und zum Schengen-Raum, aber nicht zur EU und zum EWR.

Die EU-Länder

Die EU (Europäische Union) besteht aus 27 Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Die EFTA-Länder

Die EFTA (Europäische Freihandelsassoziation) besteht aus 4 Ländern: Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

Die Schengen-Länder

Der Schengen-Raum besteht aus 25 EU-Ländern und allen 4 EFTA-Ländern. Innerhalb dieses Gebiets können Schengen-Bürger frei reisen, ohne Grenzkontrollen durchgehen zu müssen. Alle 29 Schengen-Staaten sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

Die EWR-Länder

Der EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) besteht aus allen 27 EU-Ländern und 3 EFTA-Ländern: Island, Liechtenstein und Norwegen.

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Wir sind leidenschaftliche Touristen und Einheimische. Auf unserer Website finden Sie praktische und umfassende Reisetipps für die Schweiz. MySwissAlps wurde 2002 gegründet.

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Annika
Seitenautor: AnnikaSeit meiner Kindheit besuche ich die Schweiz in den Ferien und ich habe mich sofort in dieses Land verliebt. Ich verbrachte viele Sommer im Berner Oberland, das sich immer noch wie meine zweite Heimat anfühlt. Dann begann ich auch andere Regionen zu erkunden. Reisen, Wandern und Fotografieren in den Schweizer Alpen gehören zu meinen absoluten Lieblingsbeschäftigungen.